Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer
Durch eine fehlerhafte Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer
können schnell hohe Schadenssummen entstehen. Ein
Wirtschaftsprüfer haftet dem Mandanten gegenüber persönlich und
unbegrenzt. Um dieses hohe wirtschaftliche Risiko abzufangen,
wurde eine gesetzliche Pflicht - die Berufshaftpflicht für
Wirtschaftsprüfer – eingeführt. Die zu zahlenden
Prämien, Deckungssummen und Leistungen variieren unter den
verschieden Anbietern stark. Wir haben uns auf die Berufshaftpflicht
Wirtschaftsprüfer spezialisiert, um ein kompetenter Partner
bei der Suche nach der optimalen Versicherung sein zu können.
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Was ist in der Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer
versichert?
Die Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer deckt alle
Risiken und Schäden ab, die sich aus dem typischen
Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers ergeben. Dies bedeutet,
dass alle schuldhaft verursachten Vermögensschäden, die bei
einem Mandaten auftreten, versichert sind.
Welche Schäden sind versichert?
In der Berufshaftpflicht Wirtschaftsprüfer sind
ausschließlich Vermögensschäden versichert. Dies beruht auf der
Tatsache, dass die Verursachung von Sach- und Personenschäden
nicht aus dem typischen Risiko der Tätigkeit als
Wirtschaftsprüfer entspringt.
Schadensbeispiele
Durch einen Wirtschaftsprüfer verursachte Schäden können
hervorgerufen werden durch:
- Fehlerhafte Beratung
- Mangelnde Aufklärung über Steuervergünstigungen
- Unzutreffende Aufstellung der Bilanzen
- Verkennung aktueller Gesetzesänderungen/Rechtsprechung
- Fristversäumnisse
Was ist nicht versichert?
Zum einen sind die benannten Sach- und Personenschäden
ausgeschlossen. Zum anderen sind Schäden, die aus Veruntreuung
durch die eigenen Angestellten, durch Fehler in den
Zahlungsvorgängen oder Defizite bei der Kassenführung und
-Prüfung herrühren, ebenso ausgeschlossen.
Bis zu welcher Höhe Leistet die Berufshaftpflicht
Wirtschaftsprüfer Schadensersatz?
Von Gesetzes wegen ergibt sich eine Mindestdeckungssumme von 1
Mio. Euro je Versicherungsfall für die Berufshaftpflicht
Wirtschaftsprüfer. Bis zu dieser Deckungssumme steht die
Versicherung dann bei jedem begründeten Schadensersatzanspruch
ein. Wer jedoch auch dem Risikobereich mit möglichen Schäden von
mehr als 1 Mio. Euro ausgesetzt ist, sollte eine
Haftungsbeschränkung gegenüber seinen Mandanten festlegen. Diese
Möglichkeit ist in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) auch
vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist eine Deckungssumme in
vierfacher Höhe der Mindestdeckungssumme – d. h. in Höhe von 4
Mio. Euro.
Welche Besonderheiten gibt es?
Besonderheiten ergeben sich für die Berufshaftpflicht
Wirtschaftsprüfer vor allem bei gemischten Sozietäten. Die
unterschiedlichen Gesetzeslagen für die verschiedenen
Berufsfelder, die in der Sozietät zusammengeschlossen sind,
bedürfen für die zuverlässige Bewertung eines guten
Versicherungsschutzes speziellen Fachwissens. Da wir uns seit
Jahren speziell mit der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer
befassen, bieten wir Ihnen auch gerne in diesen Fällen unsere
Beratung an.
Sie sind Wirtschaftsprüfer und auf der Suche nach einer
zuverlässigen Berufshaftpflichtversicherung? Dann nehmen Sie
jetzt mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie persönlich, kompetent
und individuell!
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