Berufshaftpflichtversicherung - Berufshaftpflicht - Vergleich

Informationen zum Thema Berufshaftpflicht

 

 
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Versicherungssumme Notar

Als Notar besteht grundsätzlich eine unbeschränkte Haftung für die berufliche Tätigkeit, dieses lässt sich auch nicht begrenzen, wie es z.B. bei der Berufshaftpflichtversicherung für den Steuerberater oder den Wirtschaftsprüfer. Daher ist es für den Notar noch wichtiger zu prüfen, was ein angemessene Versicherungssumme für seine Berufshaftpflicht notwendig ist.

So können z.B. die Beurkundung von Fusionen von Firmen ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Hier können Objektdeckung, als Versicherungsverträge die nur einen einzelnes Risiko abdecken eine Lösung sein. Auch für die Mandanten des Notars sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme im eigenen Interesse liegen, denn was nützt ggf. ein Anspruch wenn dieser aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten nicht bedient werden kann. Daher kann es für den Mandanten durchaus "reizvoll" sein sich an den Kosten für den Versicherungsschutz zu beteiligen um selber ausreichend abgesichert zu sein.

Gerade Manager die Verträge über einen Notar für Ihre Firmen abschliessen, sollten sich vom Notar den Nachweis über eine ausreichende Höhe des Versicherungsschutz über eine Versicherungsbestätigung des Versicherers nachweisen lassen, denn ansonsten könnten sie selber einer Haftung unterliegen und sie selber einen Versicherungsfall bei der hoffentlich vorhandenen D&O-Versicherung auslösen.

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