Versicherung Berufshaftpflicht

Die Versicherung Berufshaftpflicht sichert als Haftpflichtversicherung spezielle Berufsgruppen mit ihrem spezifischen Risiko ab. Für die Kammerberufe, wie z.B. den Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater, ist es für die Berufsausübung zwingend erforderlich eine Versicherung Berufshaftpflicht abzuschließen. Dies ist begründet durch ihre beruflichen Aufgaben: durch Tätigkeiten in Form von Prüfung, Beratung, Begutachtung oder Verwaltung nehmen sie Einfluss auf das Vermögen von Dritten und können durch Fehler Vermögensschäden verursachen. Diese Fehler können schon auf einer kleinen Unachtsamkeit, wie z.B. dem Übersehen einer Frist, beruhen. Als Folge kann dem Mandanten ein finanzieller Nachteil entstehen. Die Versicherung Berufshaftpflicht leistet bei finanziellen Schäden Ersatz, so dass in diesem Zug oftmals von der „Vermögensschadenhaftpflicht“ gesprochen wird.

Mit der Versicherung Berufshaftpflicht schützen Sie Ihr Vermögen. Als Experten haben wir einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote durchgeführt und konnten immense Unterschiede in Bezug auf die Prämien und Leistungen feststellen. Sie wünschen eine individuelle Beratung und Überprüfung Ihrer Versicherung? Kontaktieren Sie uns – wir finden Ihr optimales Angebot!

 Kleine Unachtsamkeiten können große Folgen nach sich ziehen

Werden Sie für Verstöße haftbar gemacht, die Sie durch ein versehentliches Unterlassen oder Handeln verursacht haben, so haftet Ihre Versicherung Berufshaftpflicht. Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für seine Mitarbeiter.

Schadensersatz wird in Höhe der Versicherungssumme gezahlt, die zum Zeitpunkt des Verstoßes aktuell war. Dies kann vom Zeitpunkt der Schadensmeldung abweichen (Verstoßprinzip). Der Versicherungsschutz gilt für Verstöße, die während der Laufzeit des Vertrages verursacht wurden. Beachten Sie den Bereich der Nachhaftung in der Versicherung Berufshaftpflicht.

Die Versicherungssumme in der Versicherung Berufshaftpflicht reicht von 250.000-1.000.000€ pro Schadensfall – abhängig von den gesetzlichen Vorgaben sowie dem ausgeübten Beruf.


Was ist in der Versicherung Berufshaftpflicht nicht versichert?

Versichert sind ausschließlich Verstöße, die sich aus der Ausübung des versicherten Berufsbilds ergeben. Demnach müssen Tätigkeiten, die darüber hinaus gehen, gesondert versichert werden. Weiterhin müssen die Kammerberufe eine Bürohaftpflichtversicherung abschließen, um Sach- und Personenschäden zu versichern.


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