Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt eine Form der Berufshaftpflicht dar, die für eine bestimmte Berufsgruppe wichtig ist. Dies betrifft diejenigen Berufe, die das Vermögen von Dritten verwalten, prüfen, begutachten, beraten oder vollstrecken. Konkret handelt es sich dabei z.B. um den Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder den Steuerberater. Verursachen sie bei ihren Mandanten einen Vermögensschaden, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht Schadensersatz. Dabei orientiert sich die Deckungssumme einerseits an den gesetzlichen Vorschriften zur Mindestversicherungssumme, andererseits ist es sinnvoll sie an das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers anzupassen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt nur für reine Vermögensschäden auf, d.h. nicht für Personen- und Sachschäden. Mit der alleinigen Versicherung der „reinen Vermögensschäden“ werden auch Schadensansprüche ausgeschlossen, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Somit leistet die Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung nur bei sogenannten „echten Vermögensschäden“ Schadensersatz. Oftmals erreichen diese schnell eine schwindelerregende Höhe und ein kleines Versehen könnte die berufliche Existenz bedrohen. Damit dies vermieden wird, schreibt das Gesetz den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die o.g. Beruf vor.

Sollen darüber hinaus Personen- und Sachschäden versichert werden, so empfiehlt sich bei diesen Berufsgruppen der Abschluss einer Betriebs-haftpflichtversicherung. Bei Architekten oder Ingenieurenist es übrigens anders: Ihre Berufshaftpflichtversicherung haftet sowohl für Vermögensschäden, als auch für Personen- und Sachschäden.


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