Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Unternehmensberater
Interimsmanager
Ingenieur |
Steuerberater, Haftung und Berufshaftpflichtversicherung
Der Steuerberater haftet grundsätzlich unbeschränkt für fahrlässig von ihm verursachte Vermögensschäden. Er kann seine Haftung in der Berufshaftpflicht durch Einzelvereinbarung mit dem Mandanten begrenzen, wobei dies nicht unter € 250.000,-- liegen darf.
Der Steuerberater kann darüber hinaus seine Haftung durch wirksame Vereinbarung der Allgemeinen Auftragsbedingungen begrenzen. Dies ist mit € 1,0 Mio. vereinbart - allerdings nur dann, wenn eine entsprechende Versicherung besteht. Bei höheren Risiken sollte eine entsprechende Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung gewählt werden.
Gerne erstellen wir Ihnen Angebote als Grundversicherung oder Ergänzung zur bestehenden Versicherung. Auch für den Syndikus Steuerberater bieten wir interessante Lösungen an.
Fordern Sie hier Ihre Angebot an: Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater
Berufsunfähig, hier die passende Absicherung
Kapitel steuerfrei ansparen mit der LV
Haftpflichtversicherung Steuerberater
|