Haftpflichtversicherung Rechtsanwalt - Vergleiche zur Berufshaftpflicht

Informationen zum Thema Berufshaftpflicht

 

 
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Rechtsanwalt, Haftung und Berufshaftpflichtversicherung

Der Rechtsanwalt haftet grundsätzlich unbeschränkt für fahrlässig von ihm verursachte Versicherungsschäden.
Der Rechtsanwalt kann seine Haftung in der Berufshaftpflicht durch Einzelvereinbarung mit seinem Mandanten begrenzen, wobei die Summe von € 250.000,-- nicht unterschritten werden darf. Durch Vereinbarung der Allgemeinen Auftragsbedingungen kann der Rechtsanwalt seine Haftung auf € 1,0 Mio. begrenzen, wenn er in dieser Höhe versichert ist. Auch hier sollte die Versicherungssumme auf das tatsächliche Risiko abgestellt werden. Bei den großen Wirtschaftssozietäten beispielsweise sind heute üblicherweise Versicherungssummen im 2- und 3-stelligen Millionenbereich in der Berufshaftpflichtversicherung vereinbart. Innerhalb einer Rechtsanwaltsozietät sollten alle Rechtsanwälte die gleich hohe Versicherungssumme haben.

Gerne erstellen wir Ihnen Angebote als Grundversicherung oder Ergänzung zur bestehenden Versicherung.

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