Berufshaftpflichtversicherung Vergleich - Berufshaftpflicht Notar

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Berufshaftpflicht Notar

Der Beruf Notar birgt viele Risiken für Vermögensschäden haftbar gemacht zu werden. Fehler wie falsche Beratung eines Klienten, eine fehlerhaft ausgestellte Urkunde, ein falsch aufgesetzter Vertrag können für Sie drastische Auswirkungen haben. Bei Vermögensschäden haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist eine gute Absicherung durch eine individuelle Berufshaftpflicht Notar essentiell! Da sich Schadensersatzansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, müssen Sie als Notar bereits heute eine Versicherungssumme festlegen, die eventuell zukünftige Schäden decken kann. Außerdem müssen Sie natürlich auch gegen Schadensfälle versichert sein, die bereits verursacht wurden und für die die Verjährungsfrist noch besteht. Die Berufshaftpflicht Notar schützt Sie gegen solche Vermögensschäden, die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Berufsausübung durch Fehler einem Klienten zugefügt wurden. Sie sind sogar gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflicht abzuschließen und bekommen sonst keine Zulassung von der zuständigen Notarkammer. Sind Sie Anwaltsnotar, also auch als Rechtsanwalt tätig, so müssen Sie Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt gesondert versichern. Wir sind Spezialisten für Ihre Absicherung gegen Schadensansprüche aus der Berufshaftpflicht und erstellen für Sie ein individuelles Versicherungsangebot! Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch!



Was ist in der Berufshaftpflicht Notar versichert?

Versichert sind durch die Berufshaftpflicht Notar Tätigkeiten bei der Ausübung des Berufs. Dazu zählen:

  • die Amtspflichtverletzung bei Notartätigkeit (§23 BnotO)
  • Tätigkeiten nach der Insolvenzordnung, Nachlass- und Vormundschaftsrisiken
  • Mitversicherung der Notariatsangestellten als bevollmächtigte Vertreter der Beteiligten
  • Mitversicherung von amtlich bestellten Vertretern
  • vorsätzlicher Verstoß des amtlich bestellten Vertreters, soweit dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und keine Vertrauensschadensversicherung besteht

Welche Schäden sind versichert?

Versichert werden in der Berufshaftpflicht Notar Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Um auch Personen- und Sachschäden abzudecken, die während des Arbeitsalltags entstehen können, raten wir Ihnen in Kombination eine Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen.

Schadensbeispiele

  • Fehler bei der Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Missverständliche Vertragsgestaltung
  • Fehlerhafte Anträge an das Grundbuchamt
  • Verletzung von Belehrungspflichten

Was ist nicht versichert?

Bis zu welcher Höhe leistet die Berufshaftpflicht Notar Schadensersatz?

Nicht versichert sind Schäden durch vorsätzliche Pflichtverletzung und solche, die durch Veruntreuung durch Personal entstehen.

Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, ersetzt die Versicherung dem Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt bei Notaren bei 500.000 Euro. Über die gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus, besteht zugunsten des Notars in den alten Bundesländern die Gruppenanschlussversicherung seiner Notarkammer mit weiteren 500.000 Euro (vierfache Jahreshöchstleistung). Zudem können über die damit bestehende Deckung von 1.000.000 Euro hinaus zusätzlich noch Anschlussversicherungen angeboten werden.

Welche Besonderheiten gibt es?

Bei Anwaltsnotaren ist Tätigkeit als Rechtsanwalt durch eine gesonderte Haftpflicht zu versichern.
Bei Sozietäten empfehlen wir für alle Mitglieder jeweils dieselbe Deckungssumme.
Bei international tätigen Notaren ist es wichtig, auf den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu achten.

Wir bieten Ihnen eine vernünftige, sichere Berufshaftpflicht, die den speziellen Risiken des Notarberufes Rechnung trägt. Je nach Ihrer persönlichen Berufssituation, Ihren Wünschen und Berufsrisiken, erstellen wir Ihnen ein auf Sie zugeschneidertes Versicherungsangebot! Was zählt ist, dass Sie zufrieden sind mit Ihrer Berufshaftpflicht Notar!

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