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Berufshaftpflicht Notar
Der Beruf Notar birgt viele Risiken für Vermögensschäden haftbar
gemacht zu werden. Fehler wie falsche Beratung eines Klienten,
eine fehlerhaft ausgestellte Urkunde, ein falsch aufgesetzter
Vertrag können für Sie drastische Auswirkungen haben. Bei
Vermögensschäden haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem
Privatvermögen. Deshalb ist eine gute Absicherung durch eine
individuelle Berufshaftpflicht Notar essentiell! Da sich
Schadensersatzansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, müssen
Sie als Notar bereits heute eine Versicherungssumme festlegen,
die eventuell zukünftige Schäden decken kann. Außerdem müssen
Sie natürlich auch gegen Schadensfälle versichert sein, die
bereits verursacht wurden und für die die Verjährungsfrist noch
besteht. Die Berufshaftpflicht Notar schützt Sie gegen
solche Vermögensschäden, die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter
während der Berufsausübung durch Fehler einem Klienten zugefügt
wurden. Sie sind sogar gesetzlich verpflichtet eine
Berufshaftpflicht abzuschließen und bekommen sonst keine
Zulassung von der zuständigen Notarkammer. Sind Sie
Anwaltsnotar, also auch als Rechtsanwalt tätig, so müssen Sie
Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt gesondert versichern. Wir sind
Spezialisten für Ihre Absicherung gegen Schadensansprüche aus
der Berufshaftpflicht und erstellen für Sie ein individuelles
Versicherungsangebot! Kontaktieren Sie uns für ein persönliches
Gespräch!
Was ist in der Berufshaftpflicht Notar versichert?
Versichert sind durch die Berufshaftpflicht Notar
Tätigkeiten bei der Ausübung des Berufs. Dazu zählen:
- die Amtspflichtverletzung bei Notartätigkeit (§23 BnotO)
- Tätigkeiten nach der Insolvenzordnung, Nachlass- und
Vormundschaftsrisiken
- Mitversicherung der Notariatsangestellten als
bevollmächtigte Vertreter der Beteiligten
- Mitversicherung von amtlich bestellten Vertretern
- vorsätzlicher Verstoß des amtlich bestellten Vertreters,
soweit dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen wird
und keine Vertrauensschadensversicherung besteht
Welche Schäden sind versichert?
Versichert werden in der Berufshaftpflicht Notar
Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder
Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden
herleiten. Um auch Personen- und Sachschäden abzudecken, die
während des Arbeitsalltags entstehen können, raten wir Ihnen in
Kombination eine Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen.
Schadensbeispiele
- Fehler bei der Einsichtnahme in das Grundbuch
- Missverständliche Vertragsgestaltung
- Fehlerhafte Anträge an das Grundbuchamt
- Verletzung von Belehrungspflichten
Was ist nicht versichert?
Bis zu welcher Höhe leistet die Berufshaftpflicht Notar
Schadensersatz?
Nicht versichert sind Schäden durch vorsätzliche
Pflichtverletzung und solche, die durch Veruntreuung durch
Personal entstehen.
Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, ersetzt die
Versicherung dem Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der
vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt bei Notaren bei
500.000 Euro. Über die gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus,
besteht zugunsten des Notars in den alten Bundesländern die
Gruppenanschlussversicherung seiner Notarkammer mit weiteren
500.000 Euro (vierfache Jahreshöchstleistung). Zudem können über
die damit bestehende Deckung von 1.000.000 Euro hinaus
zusätzlich noch Anschlussversicherungen angeboten werden.
Welche Besonderheiten gibt es?
Bei Anwaltsnotaren ist Tätigkeit als Rechtsanwalt durch eine
gesonderte Haftpflicht zu versichern. Bei Sozietäten
empfehlen wir für alle Mitglieder jeweils dieselbe
Deckungssumme. Bei international tätigen Notaren ist es
wichtig, auf den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu
achten.
Wir bieten Ihnen eine vernünftige, sichere Berufshaftpflicht,
die den speziellen Risiken des Notarberufes Rechnung trägt. Je
nach Ihrer persönlichen Berufssituation, Ihren Wünschen und
Berufsrisiken, erstellen wir Ihnen ein auf Sie zugeschneidertes
Versicherungsangebot! Was zählt ist, dass Sie zufrieden sind mit
Ihrer Berufshaftpflicht Notar!
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