Berufshaftpflichtversicherung Vergleich - Berufshaftpflicht Notar

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Notar, Sondersituation hinsichtlich Haftung in der Berufshaftpflichtversicherung

Der Notar haftet grundsätzlich unbeschränkt für fahrlässig von ihm verursachte Vermögensschäden. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Berufsgruppen kann er sein Haftung nicht beschränken. Zudem trifft den Notar eine 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus seinen Tätigkeiten.
Der Notar steht also vor der besonders schwierigen Situation, eine Versicherungssumme in seiner Berufshaftpflichtversicherung abschließen zu müssen, die ausreicht, einen erst in ferner Zukunft entdeckten bzw. beanspruchten Schaden zu ersetzen. Andererseits muß er auch für Schäden richtig versichert sein, die schon vor vielen Jahren verursacht wurden und für die heute noch Ersatz beansprucht werden kann.
Seit dem 01.03.1999 muß sich der Notar mit mindestens einer Versicherungssumme von € 0,5 Mio. bei 2-facher Jahreshöchstleistung versichern. Ebenfalls seit dem 01.03.1999 stellt die jeweils zuständige Notarkammer eine Versicherungssumme von einer weiteren 0,5 Mio. € mit 4-facher Jahreshöchstleistung zur Verfügung (zuvor galten jeweils € 0,25 Mio.)
Diese Versicherungssummen reichen keinesfalls aus. Auch hier sind 2- und 3 stellige Millionenbeträge am deutschen Markt in der Berufshaftpflicht über eine Versicherung. abdeckbar. Hinsichtlich der langen Verjährungsfrist können und sollten darüber hinaus Rückwärtsdeckungen eingekauft werden.
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