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Interimsmanagement
Der Bereich des sogenannten "Interimsmanagements" konnte in den letzen Jahren einen sprunghaften Anstieg verbuchen. Obwohl mehr als 20 % der deutschen Unternehmen Erfahrungen mit diesem Berufszweig sammelten, ist er vielen Anderen dennoch gänzlich unbekannt.
"Was ist das eigentlich, ein Interimsmanager und wann kommt er zum Einsatz?"
Im Gegensatz zu Unternehmensberatern, welche für gewöhnlich ausschließlich konsultierend tätig sind, übernehmen Interimsmanager zusätzlich strategische und operative Verantwortung.
Wie der Name schon sagt, basiert diese Tätigkeit auf einer Übergangs- oder Zwischenlösung. Interimsmanager treten immer dann in Erscheinung, "wenn´s brennt", wie es so schön heißt. Dies kann z.B. die operative Betreuung eines besonderen Projektes, als auch die temporäre Weiterführung (z.B. bei Erkrankung des Unternehmensführers) des Geschäftsbetriebes, beinhalten.
"Wer haftet für Fehler des Interimsmanagers?"
Die Haftung ist in diesem Fall äußerst komplex. Je nach Art des Beschäftigungs-verhältnisses und Umfang der vertraglichen Leistung, haftet entweder die Vermittlungsagentur, das Interimsmanagement-Unternehmen, oder der Interimsmanager selbst.
"Was kostet mich eine Absicherung?"
Wie erwähnt, weichen oft sowohl Beschäftigungsverhältnis, als auch -umfang, stark von einander ab. Deshalb muss die Berufshaftpflichtversicherung in diesem Fall individuell "zugeschnitten" werden, da häufig weder die sogenannte D&O Versicherung, als auch die Berufshaftpflicht für Unternehmensberater, zu 100 % greift.
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