Versicherungen für Hausverwalter

Informationen zum Thema Berufshaftpflicht

 

 
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Versicherung Hausverwalter

Sie arbeiten als Haus- und Grundstücksverwalter? Dann sind Sie gesetzlich zwar nicht zu einer Berufshaftpflichtversicherung gezwungen, doch aufgrund Ihrer besonderen Verantwortung im Beruf sollten Sie sich über das Thema informieren. Wie es im Wohneigentumsgesetz, der allgemeinen Rechtsprechung, einzelvertraglichen Regelungen in den Verwalterverträgen und den Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung festgeschrieben ist, sind Sie mit bestimmten Aufgaben und einer deutlichen Haftpflicht verbunden. Für das kaufmännische und handwerkliche Management der Immobilien und Grundstücke ist es deshalb dringend angeraten, eine Versicherung Hausverwalter abzuschließen. Dabei helfen wir Ihnen gerne das optimale Angebot zu finden.

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Was ist in der Versicherung Hausverwalter versichert?

Die Versicherung deckt die Tätigkeiten als Haus- und Grundstücksverwalter sowie als Verwaltungsbeirat ab, wie es in §§ 27 und 29 WEG festgeschrieben ist.

Welche Schäden sind versichert?

Die Versicherung Hausverwalter zielt darauf ab, das besondere Haftungsrisiko Ihres Berufs abzudecken, das sich aus Fehlern in der Zusammenarbeit mit Handwerkern oder bei der Vertragsabschließung ergibt. Deshalb werden keine Sach- oder Personenschäden, sondern Vermögensschäden versichert.

Schadensbeispiele

Sie können Ihre Berufshaftpflichtversicherung also berufen, wenn Sie Ansprüche der Eigentümer nicht geltend gemacht haben, das Mieterpfandrecht bei Auszug nicht ausgeübt haben, einen falschen Versicherungsschutz für die Gebäude gewählt haben und vieles mehr.

Was ist nicht versichert?

Neben Personen- und Sachschäden gehört auch die Verwaltung von Vermögen als auch von eigenen Immobilien nicht zum Geltungsbereich der Versicherung Hausverwalter.

Bis zu welcher Höhe leistet die Versicherung Hausverwalter Schadensersatz?

Wenn die Verpflichtung zum Schadensersatz feststeht, hängt die Höhe der Auszahlung nur noch von der vertraglich vereinbarten Summe ab. Je nach der festgelegten Höhe, die sich nach Ihrem persönlichen Bedarf richten sollte, wird diese voll ausgezahlt. Anders als bei anderen Berufen, gibt es hier keine Mindesthöhe. In der Regel bewegt sich der Bedarf zwischen 50.000 € und 1 Million €.

Welche Besonderheiten gibt es?

Da es sich um keine Pflichtversicherung handelt, ist der Geltungsbereich auf Tätigkeiten innerhalb Deutschlands und mit der deutschen Gesetzgebung bestimmt.

Als Experten für Berufshaftpflichtversicherungen stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung. Bei Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen zur Seite!

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