Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer
Wer in Deutschland als Wirtschaftsprüfer tätig ist, dem obliegt
die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diese Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer wurde vom
Gesetzgeber eingeführt, da Wirtschaftsprüfer – ebenso wie andere
Freiberufler – ohne eine derartige Versicherung ihren Mandanten
persönlich und unbegrenzt haften. Schon durch kleine
Beratungsfehler können erhebliche Schadenssummen hervorgerufen
werden und der Wirtschaftsprüfer könnte durch die
Regressansprüche in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht
werden. Wir haben uns auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung
Wirtschaftsprüfer spezialisiert. Unser Ziel ist es nach
Angebotsrecherche, Angebotsvergleich und – Beurteilung für jeden
die optimale Berufshaftpflichtversicherung zu finden.
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Was ist in der Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer
versichert?
Diese Versicherung umfasst die Haftpflicht für Schäden, die
aus dem Risikobereich der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer
entstehen. Auch bestellte Vertreter sind mitversichert, jedoch
nicht in demselben Umfang wie der direkte Versicherungsnehmer.
Welche Schäden sind versichert?
Die Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer ist eine
reine Vermögensschadensversicherung. Dementsprechend sind
ausschließlich Vermögensschäden und keine Sach- oder
Personenschäden vom Versicherungsschutz erfasst. Diese
Handhabung wird damit begründet, dass die Verursachung von Sach-
und Personenschäden nicht im direkten Risikobereich der
Wirtschaftsprüfertätigkeit liegt.
Schadensbeispiele
- durch Beratungsfehler
- durch das Versäumen von Fristen
- durch Fehler bei der Prospektprüfung
- durch fehlerhafte Aufstellung von Bilanzen
- durch Nichtkenntnis neuester Gesetzeslagen
Was ist nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung
Wirtschaftsprüfer ausgeschlossen sind die besagten Sach-
und Personenschäden sowie durch das eigene Personal des
Versicherungsnehmers verursachte Veruntreuungsschäden. Zudem
werden Schäden, die aus einer Tätigkeit außerhalb des
Aufgabenbereichs eines Wirtschaftsprüfers – wie bspw. Beratung
für Geldanlagen – nicht abgedeckt.
Bis zu welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung
Wirtschaftsprüfer Schadensersatz?
Dies richtet sich nach den individuellen
Vertragsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und
Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedenfalls die
Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro pro Versicherungsfall.
Außerdem kann eine Haftungsbegrenzung in den Auftragsbedingungen
des Versicherungsnehmers gegenüber seinen Mandanten festgelegt
werden. Dies setzt gem. §54 a WPO voraus, dass der
Wirtschaftsprüfer über das Vierfache der Mindestdeckungssumme,
also i. H. v. 4 Millionen Euro, versichert ist. Wie hoch die zu
vereinbarende Deckungssumme im Einzelfall zweckmäßigerweise sein
muss, sollte vor Abschluss des Versicherungsvertrages beraten
werden – schließlich weist jeder Wirtschaftsprüfer andere
Risiken auf.
Welche Besonderheiten gibt es?
Gemischte Sozietäten fordern besonderes Fachwissen, um einen
einheitlichen und leistungsstarken Versicherungsschutz aufbauen
zu können. Wir als Experten für die
Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler kennen uns mit
den einzelnen Berufsregelungen aus und können sie in ihrer
Gesamtheit erfassen. Ebenfalls für Wirtschaftsprüfer, die auch
im Ausland tätig sind, können wir Vertragsangebote mit weitem
räumlichen Geltungsbereich recherchieren.
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen, leistungsstarken und
preisgünstigen Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer?
Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir bieten keine
Musterlösungen an, sondern suchen für Sie individuell nach den
passenden Angeboten! Wir freuen uns darauf Sie kostenlos,
persönlich und erfahren beraten zu dürfen!
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