Haftpflichtversicherung für den Wirtschaftsprüfer, Vergleiche zur Berufshaftpflicht

Informationen zum Thema Berufshaftpflicht

 

 
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Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer

Wer in Deutschland als Wirtschaftsprüfer tätig ist, dem obliegt die Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer wurde vom Gesetzgeber eingeführt, da Wirtschaftsprüfer – ebenso wie andere Freiberufler – ohne eine derartige Versicherung ihren Mandanten persönlich und unbegrenzt haften. Schon durch kleine Beratungsfehler können erhebliche Schadenssummen hervorgerufen werden und der Wirtschaftsprüfer könnte durch die Regressansprüche in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht werden. Wir haben uns auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer spezialisiert. Unser Ziel ist es nach Angebotsrecherche, Angebotsvergleich und – Beurteilung für jeden die optimale Berufshaftpflichtversicherung zu finden.

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Was ist in der Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer versichert?

Diese Versicherung umfasst die Haftpflicht für Schäden, die aus dem Risikobereich der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer entstehen. Auch bestellte Vertreter sind mitversichert, jedoch nicht in demselben Umfang wie der direkte Versicherungsnehmer.

Welche Schäden sind versichert?

Die Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer ist eine reine Vermögensschadensversicherung. Dementsprechend sind ausschließlich Vermögensschäden und keine Sach- oder Personenschäden vom Versicherungsschutz erfasst. Diese Handhabung wird damit begründet, dass die Verursachung von Sach- und Personenschäden nicht im direkten Risikobereich der Wirtschaftsprüfertätigkeit liegt.

Schadensbeispiele

  • durch Beratungsfehler
  • durch das Versäumen von Fristen
  • durch Fehler bei der Prospektprüfung
  • durch fehlerhafte Aufstellung von Bilanzen
  • durch Nichtkenntnis neuester Gesetzeslagen

Was ist nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer ausgeschlossen sind die besagten Sach- und Personenschäden sowie durch das eigene Personal des Versicherungsnehmers verursachte Veruntreuungsschäden. Zudem werden Schäden, die aus einer Tätigkeit außerhalb des Aufgabenbereichs eines Wirtschaftsprüfers – wie bspw. Beratung für Geldanlagen – nicht abgedeckt.

Bis zu welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer Schadensersatz?

Dies richtet sich nach den individuellen Vertragsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedenfalls die Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro pro Versicherungsfall. Außerdem kann eine Haftungsbegrenzung in den Auftragsbedingungen des Versicherungsnehmers gegenüber seinen Mandanten festgelegt werden. Dies setzt gem. §54 a WPO voraus, dass der Wirtschaftsprüfer über das Vierfache der Mindestdeckungssumme, also i. H. v. 4 Millionen Euro, versichert ist. Wie hoch die zu vereinbarende Deckungssumme im Einzelfall zweckmäßigerweise sein muss, sollte vor Abschluss des Versicherungsvertrages beraten werden – schließlich weist jeder Wirtschaftsprüfer andere Risiken auf.

Welche Besonderheiten gibt es?

Gemischte Sozietäten fordern besonderes Fachwissen, um einen einheitlichen und leistungsstarken Versicherungsschutz aufbauen zu können. Wir als Experten für die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler kennen uns mit den einzelnen Berufsregelungen aus und können sie in ihrer Gesamtheit erfassen. Ebenfalls für Wirtschaftsprüfer, die auch im Ausland tätig sind, können wir Vertragsangebote mit weitem räumlichen Geltungsbereich recherchieren.

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen, leistungsstarken und preisgünstigen Haftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir bieten keine Musterlösungen an, sondern suchen für Sie individuell nach den passenden Angeboten! Wir freuen uns darauf Sie kostenlos, persönlich und erfahren beraten zu dürfen!

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